Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser

in der Fassung vom 17. Dezember 2015 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 15.11.2016 B2) in Kraft getreten am 16. November 2016
 

Gesetzliche Grundlagen

Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Absatz 2 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Mit der vorliegenden Richtlinie bestimmt der G-BA nach § 92 in Verbindung mit § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, wozu auch wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören.
 

Grundelemente eines internen Qualitätsmanagementsystems nach der QM-RL

  • Patientenorientierung einschließlich Patientensicherheit
  • Mitarbeiterorientierung einschließlich Mitarbeitersicherheit
  • Prozessorientierung
  • Kommunikation und Kooperation
  • Informationssicherheit und Datenschutz
  • Verantwortung und Führung


Methoden und Instrumente eines internen Qualitätsmanagementsystems nach der QM-RL

  1. Messen und Bewerten von Qualitätszielen
  2. Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung
  3. Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
  4. Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen
  5. Schnittstellenmanagement
  6. Checklisten
  7. Teambesprechungen
  8. Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  9. Patientenbefragungen
  10. Mitarbeiterbefragungen
  11. Beschwerdemanagement
  12. Patienteninformation und -aufklärung
  13. Risikomanagement
  14. Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme
  15. Notfallmanagement
  16. Hygienemanagement
  17. Arzneimitteltherapiesicherheit
  18. Schmerzmanagement
  19. Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen

Branchenspezifisch können einzelne Anforderungen abweichen bzw. hinzukommen.

Hier erhalten Sie die vollständige QM-RL auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses:

 © 2020 m4h-management4healthcare UG (haftungsbeschränkt)

 Alle Rechte vorbehalten.