Nach § 135a SGB V besteht eine Verpflichtung für VertragsärzteInnen, Vertrags-psychotherapeutInnen, MVZs, Vertragszahn-ärztInnen sowie zugelassene Krankenhäuser ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen.
- Wir helfen bei der Umsetzung!
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet die gesetzlichen Mindestvorgaben. Konformitätsbestätigungen helfen zur Darstellung der nachweislichen Umsetzung.
- Wir bestätigen die rechtlichen Vorgaben!
Aufbau eines QM-Systems, Unterstützung bei der Vorbereitung einer (Fach-)Zertifizierung oder Hilfe bei der Umsetzung von QM-relevanten Themen wie Arbeitssicherheit oder Medizinproduktemanagement.
- Unser Beraterteam unterstützt Sie gerne!
Sie bestimmen den Umfang der Leistung!
Laufzeiten der Konfomitätsbestätigungen von einem bis drei Jahren möglich, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Niedriger Aufwand - niedrige Kosten!
Sie bestimmen den Umfang der Konfomitätsprüfung. Egal ob bei Ihnen Vor-Ort, als Videokonferenz oder Dokumentenprüfung.
Wir wissen worum es geht!
Unser Team besteht aus Qualitätsmanagement-Experten der verschiedenen Sektorten im Gesundheitswesen.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen, wir melden uns umgehend bei Ihnen.
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