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flexibel. effizient. professionell.

Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

Nach § 135a SGB V besteht eine Verpflichtung für VertragsärzteInnen, Vertrags-psychotherapeutInnen,  MVZs, Vertragszahn-ärztInnen sowie zugelassene Krankenhäuser ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen.

- Wir helfen bei der Umsetzung!

Konformitätsbestätigungen 
nach der QM-RL

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet die gesetzlichen Mindestvorgaben. Konformitätsbestätigungen helfen zur Darstellung der nachweislichen Umsetzung.

- Wir bestätigen die rechtlichen Vorgaben!

Beratung zum Aufbau von 
QM-Systemen

Aufbau eines QM-Systems, Unterstützung bei der Vorbereitung einer (Fach-)Zertifizierung oder Hilfe bei der Umsetzung von QM-relevanten Themen wie Arbeitssicherheit oder Medizinproduktemanagement.

- Unser Beraterteam unterstützt Sie gerne!

flexibel

Sie bestimmen den Umfang der Leistung!

Laufzeiten der Konfomitätsbestätigungen von einem bis drei Jahren möglich, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.

effizient

Niedriger Aufwand - niedrige Kosten!

Sie bestimmen den Umfang der Konfomitätsprüfung. Egal ob bei Ihnen Vor-Ort, als Videokonferenz oder Dokumentenprüfung.

professionell

Wir wissen worum es geht!

Unser Team besteht aus Qualitätsmanagement-Experten der verschiedenen Sektorten im Gesundheitswesen.  

Kontakt

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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